Investitionsmaßnahmen in Essen: Umsetzung von Förderprogrammen in 2024

25.09.2024

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

In der heutigen (25.09.) Ratssitzung wurde über den aktuellen Stand der Maßnahmen und Mittelabrufe bis zum ersten Halbjahr 2024 informiert, die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020“ finanziert werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I (KInvFöG I)

Mit der Fertigstellung und Abrechnung der Fördermaßnahme für die Sanierung der Turnhalle am Berufskolleg Ost noch in 2023 konnte das insgesamt 55 Maßnahmen und rund 64,3 Millionen Euro umfassende Förderprogramm "KInvFG 1" im Berichtszeitraum fristgerecht beendet werden. Die Fördermittel konnten vollständig abgerufen und deren Verwendung gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen werden.

Der vollständige Abschlussbericht kann im RatsInformationsSystem der Stadt Essen eingesehen werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen rund 56,7 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 26 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits rund 74 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 17 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf des ersten Halbjahres 2024 wurden bereits 19 Millionen Euro abgerufen.

Von den insgesamt 26 geplanten Maßnahmen wurden bisher neun Maßnahmen beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Planungsstand kann ein Großteil der Maßnahmen im Jahresverlauf 2024 fertiggestellt werden und die Fördermittel können bis Ende 2025 vollständig und fristgerecht abgerechnet werden.

"Gute Schule 2020"

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen. Die ersten drei Jahrestranchen, mit zusammen rund 41,6 Millionen Euro, wurden bereits umgesetzt und mit dem Fördergeber abgerechnet. Der Verwendungsnachweis für die letzte Darlehenstranche, über 39,7 Millionen Euro, wird gegenwärtig erstellt und der NRW.BANK bis zum 15. November vorgelegt. Stand Juni 2024 kann der volle Betrag bereits durch bezahlte Rechnungen nachgewiesen werden. Weitere rund 46 Millionen Euro sind darüber hinaus bereits durch Auftragsvergaben gebunden.

Beispiele aktuell laufender Großmaßnahmen sind die Sanierungsarbeiten an der Andreas- und der Sternschule sowie der dazugehörige Modulbau Rosastraße in Rüttenscheid und die Sanierung der Hövelschule in Altenessen Süd. Bei den genannten Maßnahmen besteht die Möglichkeit, dass die Gesamtfertigstellungstermine der Fördermaßnahmen über den Zeitrahmen des Förderprogramms "Gute Schule" hinausgehen. Dies ist jedoch als unkritisch zu betrachten, da im Förderprogramm die Abrechnung nach Finanzierungsabschnitten erfolgen kann, ohne dass die Maßnahmen in Gänze fertiggestellt sein müssen. Nach heutigem Planungsstand können die Fördermittel damit bis Ende 2024 vollständig und fristgerecht umgesetzt und abgerechnet werden.

Zum Hintergrund

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen dieses Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.

Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt. Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.essen.de/sip zur Verfügung.

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